Ausschlussklausel

Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die rechtsextremen, 
nationalistischen, rassistischen, sexistischen, homofeindlichen, 
transfeindlichen, antisemitischen, antimuslimischen, 
fundamentalistischen Parteien oder Organisationen angehören, die einer 
dieser Szenen zuzuordnen sind oder durch rechtsextreme, 
nationalistische, rassistische, sexistische, homofeindliche, 
transfeindliche, antisemitische, antimuslimische, fundamentalistische 
oder sonstige menschenverachtende Äußerungen vor Ort in Erscheinung 
treten.
Die Veranstaltenden behalten sich außerdem vor, diesen Personen den 
Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen.

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